Genehmigung Rollstuhl

  • Hallo,
    Ich habe hier einen Antrag auf Genehmigung, dass einRollstuhl (Preis ca. 3.000 Euro) aus demMündelvermögen ca. 20.000 Euro gekauft werden darf für ihre minderjährigePflegetochter. Der Kostenvoranschlag liegt vor. Was müsste ich denn jetzt genauprüfen?
    Sollte ich auch vorher fragen, ob die Pflegekasse was dazubezahlt? Und nach welcher Vorschrift ist das Genehmigungspflichtig? Einen förmlichen Beschluss muss ich ja bestimmt beieinem so hohen Preis machen, oder?
    Vielen Dank schon mal

  • Stell doch bitte erst einmal klar, wer hier wen auf welcher Grundlage vertritt. Wie alt ist die Minderjährige?
    (Und nebenbei: Der Preis hat keinen Einfluß auf die Form. Auch wenn Du ein Geschäft im Wert von 3 Cent zu genehmigen hast, mußt Du einen wie Du es nennst "förmlichen Beschluss" machen.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Und nach welcher Vorschrift ist das Genehmigungspflichtig?


    Da § 1812 Abs. 1 Satz 2 BGB (wie an anderer Stelle ergiebig diskutiert) ausscheidet und keine Verfügung über das Gesamtvermögen vorliegt, m.E. gar nicht.

    (In dem Zusammenhang verstehe ich die Frage nach der Vertretung und dem Alter des Mündels auch nicht.)


    § 1812 Abs. 1 S. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der Kaufpreis von einem (versperrten) Sparkonto entnommen werden muss.

    Sollte das Jugendamt Amtsvormund sein, bedürfte es keiner Genehmigung.

    Von daher ist die Frage nach der konkreten Art der Vormundschaft schon wichtig.

  • Es drehte sich aber nicht um die Entnahme des Geldes von einem Konto , sondern explizit um den Kauf des Rollstuhls. Mangels irgendeines Genehmigungstatbestandes sowohl für die Sorgeberechtigten wie auch für den Vormund, kann ich daher die Frage nicht nachvollziehen.

  • Es drehte sich aber nicht um die Entnahme des Geldes von einem Konto , sondern explizit um den Kauf des Rollstuhls. Mangels irgendeines Genehmigungstatbestandes sowohl für die Sorgeberechtigten wie auch für den Vormund, kann ich daher die Frage nicht nachvollziehen.


    Ich halte es für sehr fraglich, ob man es so förmlich sehen kann. Nach meiner Ansicht muss das Gericht wegen des Amtsverfahrens alle möglichen Genehmigungstatbestände selbstständig prüfen, wenn der Vormund ein beabsichtigtes (oder durchgeführtes) Rechtsgeschäft ausdrücklich mitteilt.

    Auch wenn es dem Sachverhalt nicht konkret zu entnehmen ist, gehe ich nicht davon aus, dass die 3.000,- € bar zu Hause liegen.

    Also muss man sich als Gericht schon die Frage stellen, wie eine Leistung des Kaufpreises erfolgen wird.

    Sofern die Zahlung vom Girokonto vorgenommen wird, gibt es kein Problem. Wenn der Vormund Geld von einem Sparkonto benötigt, dürfte die Bank ohne Genehmigungsbeschluss überhaupt nicht auszahlen.

  • Zitat

    Sollte ich auch vorher fragen, ob die Pflegekasse was dazubezahlt?

    Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse wäre der Normalfall...:gruebel:

    Da ich gegen "wohlgemeinte" Ratschläge und Kontrollversuche im Bereich Krankheit und Pflege inzwischen allergisch bin, pflege ich Zwischenberichte zu einzelnen Themen zu fertigen.

    Sollte Rp einen Genehmigungsbedarf erkennen, muss er sich halt in meine Pläne einmischen.

  • Zitat

    Sollte ich auch vorher fragen, ob die Pflegekasse was dazubezahlt?

    Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse wäre der Normalfall...:gruebel:

    Da ich gegen "wohlgemeinte" Ratschläge und Kontrollversuche im Bereich Krankheit und Pflege inzwischen allergisch bin, pflege ich Zwischenberichte zu einzelnen Themen zu fertigen.

    Sollte Rp einen Genehmigungsbedarf erkennen, muss er sich halt in meine Pläne einmischen.


    Das ist allerdings auch eine - aus meiner Sicht - etwas merkwürdige/befremdliche Art der Zusammenarbeit mit dem Gericht.

    Bei unseren hiesigen Betreuern/Berufsvormündern können wir davon ausgehen, dass diese die Genehmigungstatbestände kennen.

    Dementsprechend wird dann eben auch für ein konkretes Rechtsgeschäft die Genehmigung des Gerichts beantragt und das nicht irgendwo in einem Bericht versteckt.

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