Kann ein Notar durch gesiegelte Eigenurkunde eine Unterwerfungserklärung nach § 800 ZPO erklären?
Eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers liegt vor. Steht § 6 BeurkG entgegen?
Eigenurkunde d. Notars Unterwerfungserklärung nach §800 ZPO
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geht nicht wegen § 6 BeurkG
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s. hier
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1057770
und z. B. SchlHolst OLG 11. Zivilsenat, Beschluss vom 14.07.2016, 11 U 126/15, Rz 29
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal…hl=1#focuspoint -
Danke für die Mithilfe
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Das habe ich mal von einem Notar gesehen und ihn angerufen und ich musste meinen Satz nicht fertig sprechen, da kam schon: "Oh Gott, Frau XY bitte bringen Sie mir sofort die Akte 0815".
Wie Vorposter, geht natürlich überhaupt nicht.
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