Moin, ich hätte da mal ne Frage:
Mir wurde eine Akte vorgelegt, weggelegt seit 2015.
In dieser eine Auskunftsanfrage vom 12.10.2018 einer Rechtsschutzversicherung (diese ist in der gesamten Akte nicht in Erscheinung getreten), sie erklärt, sie hätte Deckungszusage erteilt diese möchte nun gern eine Kopie der Kostenrechnung sowie des KfB.
Daher:
1. Bin ich da überhaupt zuständig?
2. Sofern ja: Könnte sie dieses Auskunftsrecht haben?
3. Sofern ja: Wie weisen sie dies nach?
Danke schonmal