Ich konnte mir gar nicht vorstellen, zu diesem Thema hier nichts zu finden, aber ich bin tatsächlich auf nichts gestoßen, was mir so richtig weiterhilft. Folgender Fall:
Eigentümer ist verstorben, Ehepartner lebt noch, gemeinschaftliches notarielles Testament liegt vor.
Ehepartner ist befreiter Vorerbe, drei genau genannte Kinder A, B und C sind Nacherben (und Erben des Längstlebenden), die jeweiligen Abkömmlinge Ersatznacherben.
Der Nacherbfall tritt zum einen ein beim Tode des Erstversterbenden. Zum anderen dann, wenn der Überlebende wieder heiratet, jedoch nur hinsichtlich des Nachlasses, der über den gesetzlichen Erbteil hinausgeht. Für eben diesen gesetzlichen Erbteil würde der neu verheiratete Überlebende Vorerbe bleiben.
Nach Einsicht in die Nachlassakte ist klar, dass B verstorben ist, aus dem Eröffnungsantrag ergeben sich drei Kinder.
Nunmehr muss ich das Grundbuch berichtigen, wobei sich mir die Frage stellt, ob ich für die Eintragung des Nacherbenvermerks einen Erbschein verlangen muss, der die genauen Zeitpunkte des Eintritts des Nacherbfalls und die derzeitigen Nacherben genau benennt. Oder muss ist insoweit selber auslegen und ggf. mit eidesstattlichen Versicherungen dahingehend, dass B keine weiteren Kinder hinterlassen hat, arbeiten?
Vielen Dank vorab!!