Erbschein für Eintragung des Nacherbenvermerks?

  • Ich konnte mir gar nicht vorstellen, zu diesem Thema hier nichts zu finden, aber ich bin tatsächlich auf nichts gestoßen, was mir so richtig weiterhilft. Folgender Fall:

    Eigentümer ist verstorben, Ehepartner lebt noch, gemeinschaftliches notarielles Testament liegt vor.

    Ehepartner ist befreiter Vorerbe, drei genau genannte Kinder A, B und C sind Nacherben (und Erben des Längstlebenden), die jeweiligen Abkömmlinge Ersatznacherben.

    Der Nacherbfall tritt zum einen ein beim Tode des Erstversterbenden. Zum anderen dann, wenn der Überlebende wieder heiratet, jedoch nur hinsichtlich des Nachlasses, der über den gesetzlichen Erbteil hinausgeht. Für eben diesen gesetzlichen Erbteil würde der neu verheiratete Überlebende Vorerbe bleiben.

    Nach Einsicht in die Nachlassakte ist klar, dass B verstorben ist, aus dem Eröffnungsantrag ergeben sich drei Kinder.

    Nunmehr muss ich das Grundbuch berichtigen, wobei sich mir die Frage stellt, ob ich für die Eintragung des Nacherbenvermerks einen Erbschein verlangen muss, der die genauen Zeitpunkte des Eintritts des Nacherbfalls und die derzeitigen Nacherben genau benennt. Oder muss ist insoweit selber auslegen und ggf. mit eidesstattlichen Versicherungen dahingehend, dass B keine weiteren Kinder hinterlassen hat, arbeiten?

    Vielen Dank vorab!!

  • Der Nacherbfall tritt ein beim Tod des Erstversterbenden? Das wäre ja blöd.

    Im Übrigen darfst du keinen Erbschein verlangen, sondern musst es selbst auslegen. In deinem Fall wird es wohl ein längerer Vermerk aber ich würde sämtliche Bedingungen etc. so ins GB eintragen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Der Nacherbfall tritt ein beim Tod des Erstversterbenden? Das wäre ja blöd.

    Ach ja schön...da war ich wohl zusehr mit den Problemen beschäftigt...:)

    Ansonsten hatte ich schon befürchtet, dass ich da selber ran muss. Würdest du wegen der Ersatznacherben noch weitere Nachweise verlangen? Und wie sollte am besten dieser "doppelte" Eintritt der Nacherbfolge eingetragen werden?

  • Du könntest Folgendes schreiben:

    "X ist befreite Vorerbin nach Y, Nacherben sind A, C und die Abkömmlinge von B; die Nacherbfolge tritt ein beim Tod der Vorerbin sowie im Falle der Wiederverheiratung hinsichtlich des Nachlasses, der den gesetzlichen Erbteil übersteigt; Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben; gemäß Testament vom XX.XX.XXXX, Amtsgericht CCC......"

    Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen.

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  • der Vorschlag lautet doch schon auf die Ersatznacherben von B = die Abkömmlinge von B

    Genau, B alleine würde ich auch nicht eintragen und auch nicht die Namen aus der Nachlassakte, sondern es allgemein fassen.

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