Hallo an Alle
Ich grübele gerade über einer Nachlassakte.
Es gibt ein handschriftliches Ehegattentestament von 1968 in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und als Erben des Längstlebenden die beiden Söhne A und B eingesetzt haben.
Das Testament wurde 1984 nach dem Ehemann eröffnet und an die Beteiligten bekannt gegeben.
1998 geht die Ehefrau mit Sohn A zum Notar und macht ein notarielles Testament. In der Urkunde steht: Sie hat nach eigenen Angaben keinen Erbvertrag geschlossen und kein gemeinschaftliches Testament errichtet sodass sie an der Errichtung des Testaments nicht gehindert ist.
Dann wird Sohn B als Alleinerbe eingesetzt.
Vermächtnisse für den mit anwesenden Sohn A werden nicht angeordnet, da dieser durch frühere Zuwendungen bereits abgefunden ist.
Weiterhin wird von Sohn A dann noch ein Pflichtteilsverzicht für sich und seine Abkömmlinge erklärt. Der Verzicht erfolgt im Hinblick auf die Zuwendungen die Sohn A bisher erhalten hat.
So es stellt ich mir jetzt die Frage, ob ich hier irgendwie einen Zuwendungsverzicht bzgl. des gemeinschaftlichen Testaments im Wege der Auslegung ermitteln kann.
Rechtsprechung mit Auslegung hab ich nur mit Fällen gefunden, bei denen ein Erb - oder ein Erb- und Pflichtteilsverzicht erklärt wurde nicht wie bei mir nur ein Pflichtteilsverzicht.
Außerdem ist es halt blöd mit der Formulierung im Testament, dass kein gemeinschaftliches Testament existiert.
Ich freue mich auf eure Meinungen zu dem Fall.
Viele Grüße
Brine