Guten Morgen,
ich habe leider einen sehr verworrenen Fall...
Ein minderjähriges Kind ist Vermächtnisnehmer. Als Vermächtnis wurden dem Kind ein Bausparvertrag und ein in Irland gelegenes Grundstück zugesprochen.
Die Kindesmutter (alleinsorgeberechtigt) will das Vermächtnis betreffend das Grundstück allerdings nicht geltend machen. Es sei mit zu viel Aufwand verbunden. Für den Fall, dass das Kind nicht Vermächtnisnehmer wird, gibt es einen Ersatzvermächtnisnehmer. Bei dem Grundstück handelt es sich um Grünland, das auch nicht mehr bebaut werden wird (entsprechende Genehmigungsversuche wurden früher bereits mehrfach durch die Behörde vor Ort abgelehnt). Genauere Wertangaben dazu habe ich nicht.
Meine Frage ist nun, was ich machen kann. Die Verjährung des Vermächtnisses dürfte erst nach 10 Jahren eintreten (§196 BGB), also nach Volljährigkeit des Kindes.
Die Mutter hatte in der Zwischenzeit überlegt das Vermächtnis abzulehnen, was allerdings der familiengerichtlichen Genehmigung bedürfen würde.
Habt ihr vielleicht ein paar Hilfreiche Tipps?