Nichtgeltendmachung eines Vermächnisses durch die Mutter

  • Guten Morgen,

    ich habe leider einen sehr verworrenen Fall...

    Ein minderjähriges Kind ist Vermächtnisnehmer. Als Vermächtnis wurden dem Kind ein Bausparvertrag und ein in Irland gelegenes Grundstück zugesprochen.
    Die Kindesmutter (alleinsorgeberechtigt) will das Vermächtnis betreffend das Grundstück allerdings nicht geltend machen. Es sei mit zu viel Aufwand verbunden. Für den Fall, dass das Kind nicht Vermächtnisnehmer wird, gibt es einen Ersatzvermächtnisnehmer. Bei dem Grundstück handelt es sich um Grünland, das auch nicht mehr bebaut werden wird (entsprechende Genehmigungsversuche wurden früher bereits mehrfach durch die Behörde vor Ort abgelehnt). Genauere Wertangaben dazu habe ich nicht.

    Meine Frage ist nun, was ich machen kann. Die Verjährung des Vermächtnisses dürfte erst nach 10 Jahren eintreten (§196 BGB), also nach Volljährigkeit des Kindes.
    Die Mutter hatte in der Zwischenzeit überlegt das Vermächtnis abzulehnen, was allerdings der familiengerichtlichen Genehmigung bedürfen würde.

    Habt ihr vielleicht ein paar Hilfreiche Tipps?

  • Ich sehe keinen Bedarf für ein Einschreiten des Familiengerichtes.

    Dies gilt insbesondere, da es sich um ein Grundstück handelt und der Anspruch nach Eintritt der Volljährigkeit durch den Begünstigten selbst geltend gemacht werden kann.

  • Einzig denkbar wäre eine Ergänzungspflegschaft nach §§1629, 1796BGB, aber ob ein Obergericht das halten würde... Vom Grundsatz her sehe ich das wie frog


    Für § 1796 BGB fehlt aus meiner Sicht der nach Abs. 2 erforderliche erhebliche Interessengegensatz (unterstellt natürlich die Kindesmutter ist nicht gerade (Mit-)erbin).

    Allenfalls könnte man an § 1666 BGB denken, zumindest wenn zu erwarten wäre, dass das Vermächtnis bei Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr vorhanden sein wird (z. B. Geldbetrag als Vermächtnis bei bekannt finanziell schlechter Lage des Alleinerben). Dürfte aber im geschilderten Fall auch nicht in Betracht kommen.

  • Ich sehe auch keine Notwendigkeit des Eingreifens. Wenn die Mutter das Vermächtnis ablehnt, wäre eine Genehmigung nach § 1643 Abs. 2 S. 1 BGB zu prüfen. Nach den geschilderten Umständen würde mir das plausibel erscheinen und ich zur Erteilung neigen.

    Nicht alle Geschenke sind es wert, sie anzunehmen...

  • Danke für eure Ansichten. Das hilft mir sehr weiter. Ich hatte schon befürchtet, dass ich als Familiengericht da wenig machen kann. Klar, für eine richtige Ablehnung des Vermächtnisses bräuchte ich eine Genehmigung. Aber das ist bei mir ja nicht der Fall.

    Vielen Dank nochmal :)

  • Ich sehe auch keine Notwendigkeit des Eingreifens. Wenn die Mutter das Vermächtnis ablehnt, wäre eine Genehmigung nach § 1643 Abs. 2 S. 1 BGB zu prüfen. Nach den geschilderten Umständen würde mir das plausibel erscheinen und ich zur Erteilung neigen.

    Nicht alle Geschenke sind es wert, sie anzunehmen...


    Nur mal aus Interesse:

    In welchen Fällen kommt es denn überhaupt vor, dass ein Vermächtnis abgelehnt wird? :gruebel:

    Meines Wissens nach läuft es doch fast immer so, dass der Berechtigte das Vermächtnis einfach nicht beim Erben einfordert, wenn er es nicht beanspruchen möchte.

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