Ungültige Direktversicherung

  • Der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH befindet sich in der Privatinsolvenz.
    Seinerzeit hat der Schuldner über die GmbH, die inzwischen auch in der Insolvenz ist, eine Direktversicherung abgeschlossen. Laut Unterlagen ist derVesicherungsnehmer der Arbeitgeber und der Versorgungsberechtiger der Schuldner. Allerdings ist nun rausgekommen, dass mangels eines Gesellschafterbeschlusses nie eine wirksame Versorgungszusage zustandegekommen ist.
    Die über die Jahre im Wege der Entgeldumwandlung vom Schuldner in die Direktversicherung gezahlten Beträge dürften somit nicht zugehörig sein zur Masse der Privatinsolvenz, sondern der der Firmeninsolvenz.
    Müsste daher der IV aus der Privatinsolvenz nun Insolvenzforderungen im Firmeninsolvenzverfahren anmelden?

  • Versorgungszusage ist das eine, Begünstigter das andere. Evtl. sogar noch an den GF verpfändet?

    Ich muss mich hier entschuldigen, da ich fälschlicherweise Direktversicherung geschrieben habe. Richtig ist, dass eine Pensionszusage vorliegt. Hierzu wurde mit einer überbetrieblichen Versorgungskasse eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet. Die im Rahmen der Entgeltumwandlung abgeführten Beiträge des Schuldners wurden von der Versorgungskasse bei einer Versicherungsgesellschaft in eine Lebensversicherung (Rückdeckungsgesellschaft) gesteckt. Hieraus sollte die Finanzierung der Pensionszusage erfolgen.

    Die Rückdeckungsversicherung wurde an den Schuldner verpfändet seinerzeit. Allerdings dürfte ja mangels eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses auch die Verpfändung nicht wirksam sein.

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