Hallo zusammen,
ich komme aus Bayern und da haben wir ja noch die Erbenermittlungspflicht von Amts wegen nach Art. 37 AGGVG.
Mein Problem: der Erblasser soll laut Angabe der Kinder ein nichteheliches Kind gehabt haben. Ich sehe aus der Akte, dass der Bezirk im Wege der Sozialhilfe nicht gedeckte Heimkosten bezahlt hat. Ich also beim Bezirk schriftlich angefragt, ob dort vielleicht Daten zu sämtlichen Kindern bereits ermittelt wurden. Anruf vom Sachbearbeiter dort: Er ist sich nicht sicher, ob er mir die Daten wegen des "neuen" Datenschutzes geben darf.
--> was meint Ihr hierzu?
Und gleich noch eine Frage zu diesem Themenbereich:
Müssen wir beim Nachlassgericht aufgrund der Datenschutzgrundverordnung etwas beachten/ändern, wenn wir Anfragen "Wer wurde Erbe?" von Gläubigern und Behörden beantworten?