Rückforderung von überzahlten Kosten durch SE

  • Die Serviceeinheit hat bei uns die Aufgabe übertragen bekommen,Pauschalvergütungen von Berufsbetreuern anzuweisen, wenn diese die letzte Stufeerreicht hat und der Betrag unzweifelhaft gleich bleibt.
    Seit vier Quartalen sitzt der Betroffene nunmehr für mehrere Jahredefinitiv im Gefängnis. Die Wohnung ist ordnungsgemäß gekündigt. Leider hat dieServiceeinheit das insofern nur mit einem kleinen Hinweis verseheneVergütungsformular der Berufsbetreuerin falsch gedeutet und hat weiterhin dieStufe Wohnung-vermögenslos-länger alsein Jahr zuerkannt und entsprechend leichtfertig ausgezahlt. Das sind proangewiesenem Quartal 198 € zu viel. Die Auszahlung wird bei uns einfach durcheinen Stempel „Auszahlung wurde in Eureka gespeichert“ sowie die Abheftung des Kassenbelegsvollzogen. Ohne irgendeinen Beschluss. Jetzt wurde mir als Rechtspfleger dieAkte vorgelegt, m. d. B. das zu viel gezahlte Geld wieder an Land zu holen. Wieverhalte ich mich jetzt?
    Es gibt keinen Auszahlungsbeschluss. Kann man die Auszahlungen als Beschlüssewerten, welche vielleicht einer Berichtigung zugänglich sind? Kann ich dasüberhaupt berichtigen, zumal ich das nicht selber veranlasst habe?

  • Die Festsetzung dürfte von Amts wegen möglich sein, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 FamFG:

    "Das Gericht setzt durch Beschluss fest...oder das Gericht sie für angemessen hält..."

    Bislang liegt noch kein Beschluss vor.

    Hallo und danke für die schnelle Antwort!
    Also jetzt:
    Beschluss über den letztendlich für die überzahlten Quartale richtigen Geldbetrag und Aufforderung zur Rückzahlung
    des überzahlten Betrages unter Mitteilung eines Kassenzeichens?? Das mache ich dann aber als RPfl und gebe das
    nicht an die SE, oder?

  • Die Festsetzung dürfte von Amts wegen möglich sein, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 FamFG:

    "Das Gericht setzt durch Beschluss fest...oder das Gericht sie für angemessen hält..."

    Bislang liegt noch kein Beschluss vor.

    Hallo und danke für die schnelle Antwort!
    Also jetzt:
    Beschluss über den letztendlich für die überzahlten Quartale richtigen Geldbetrag und Aufforderung zur Rückzahlung
    des überzahlten Betrages unter Mitteilung eines Kassenzeichens?? Das mache ich dann aber als RPfl und gebe das
    nicht an die SE, oder?

    genauso wird es gemacht, mittels Beschluss durch den Rechtspfleger

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