Änderung des Titels wegen Unterhaltsneuberechnung

  • Hallo zusammen.
    Ich bin in einer ZV-Akte etwas verwirrt.
    Wir haben eine Unterhaltstitel in 2015 erstritten, wonach der Kindesvater monatlich Betrag X zu zahlen hatte. Aus dem Titel ist eine Kontopfändung erfolgt, da er dann freiwillig zahlte, haben wir die Pfändung ruhend gestellt. Die Bank hatte das akzeptiert.

    Wegen Gehaltsänderung des Kindesvaters ist der Titel aus 2015 im Jahr 2017 durch einen Vergleich abgeändert worden, es ist jetzt nur noch ein geringere Betrag zu zahlen. Dies steht auch explizit im Titel drin (Der Kindesvater zahlt in Abänderung des im Jahr 2015 geschlossenen Vergleichs...). Da aus dem Titel in 2015 bereits eine Kontopfändung existiert, frage ich mich jetzt, ob ich aus dem aus 2017 eine neue Pfändung beantragen muss oder reicht eine aktuelle Aufstellung an die Bank? Der alte Titel (Vergleich) ist ersetzt worden durch den neuen Vergleich, erfordert das auch eine neue Vollstreckung?

    Ich habe in der Literatur oder im Forum leider nichts gefunden oder mit den falschen Begriffen gesucht.

  • Der alte Titel (Vergleich) ist ersetzt worden durch den neuen Vergleich, erfordert das auch eine neue Vollstreckung?


    Nein, brauchst nicht neu bei der Bank pfänden. Im Umfang des neuen Vergleiches kann die aufgrund des (entfallenen) früheren Vergleichs begonnene ZV ohne Rangverlust fortgesetzt werden (vgl. z. B. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 775 Rn. 4a).

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