Hallo,
habe gerade für einen Betroffenen in einem Verfahren die Mitteilung vomInsolvenzgericht erhalten, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnetworden ist und die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung derRestschuldbefreiung gestundet werden. Was habe ich darauf als Betreuungsgerichtzu veranlassen? Nur einfach zur Kenntnis und wieder auf Frist? Die Betreuerinist explizit im Beschluss mit angegeben. Sie darauf hinzuweisen ist also wenigsinnfällig. Kann mir das jemand beantworten?
Was ist vom Betreuungsgericht bei Insolvenz des Betroffenen zu veranlassen?
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Es ist zu prüfen, ob die aus der Staatskasse gezahlten Betreuervergütungen als Forderung anzumelden sind.
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Vielen Dank!!! Daran habe ich überhaupt nicht mehr gedacht... Wer meldet denn konkret diese Forderungen an? Der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse?
Oder muss ich als Betreuungsgericht anmelden? -
In Niedersachsen macht das (widerwillig) die GenStA. Zumindest für PKH/VKH. Die möchten dafür aber eine genaue Aufstellung der Beträge.
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Die Abtretungserklärung muss genehmigt werden, sofern sie vom Betreuer unterschrieben wurde.
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Die Abtretungserklärung muss genehmigt werden, sofern sie vom Betreuer unterschrieben wurde.
Hatte in vielen Jahren noch nie so einen Antrag.
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