Fixierung und nichtrichterlicher Bereitschaftsdienst

  • Hallo und schönes Wochenende,

    seit einiger Zeit muss ich mich mit der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG hinsichtlich des Richtervorbehalts zu den 5- und 7-Punktfixierungen beschäftigen. Ich bin daher auf der Suche nach Ideen. Hauptsächlich geht es mir um die Zeit zwischen 6 und 8 Uhr. Wie ist denn bei euch sichergestellt, dass der Antrag auf Genehmigung den Richter ab 6:00 Uhr erreicht? Ich bin gespannt....
    Viele Grüße

    Susa

  • Holt sich der Richter selbst das Fax im Amtsgericht ab oder gibt's dafür dann einen nichtrichterlichen Bereitschaftsdienst oder übernehmen das die Geschäftsstellen der Betreuungsabteilung? Wie wird das am Wochenende gehändelt?

  • In welchem Bundesland arbeitest Du? Schleswig-Holstein hat den Bereitschaftsdienst in den Zeiten außerhalb der "üblichen" Geschäftszeiten komplett zentralisiert. Vielleicht kannst Du von Kollegen dort eine Beschreibung der Organisation erhalten, ich habe das mal mithören dürfen, dort sind wohl alle sehr zufrieden.

    In Berlin wird auch bereits nachgedacht, wie ein Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten geregelt werden könnte, da bin ich aber nicht involviert. Eine endgültige Entscheidung steht wohl noch aus.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Holt sich der Richter selbst das Fax im Amtsgericht ab oder gibt's dafür dann einen nichtrichterlichen Bereitschaftsdienst oder übernehmen das die Geschäftsstellen der Betreuungsabteilung? Wie wird das am Wochenende gehändelt?


    Die entsprechenden Einrichtungen sollten die Anträge natürlich direkt an das Gericht senden, an dem der Bereitschaftsdienst tätig ist. Alles andere ergibt keinen Sinn.

  • Bisher wurde an den Wochenenden in Berlin ein richterlicher Notdienst eingesetzt. Die Krankenhäuser haben das Fax direkt an den Richter geschickt, der von zu Hause direkt ins Krankenhaus gefahren ist. Die Beschlüsse werden i.d.R. handschriftlich auf vorgefertigten Formularen gefertigt und auf dem Rückweg durch den Richter im Gericht abgegeben bzw. eingesteckt. Die Vergabe eines endgültigen Aktenzeichen (der Richter vergibt ein Provisorium), die Erfassung des Verfahrens, Anlegen der Akte und Abarbeitung des Beschlusses erfolgt durch die ordentliche Geschäftsstelle am Montag. Das System funktioniert gut, alle wissen, was zu tun ist. Die Regelung für Morgen- und Abenddienste kenne ich noch nicht.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

    Einmal editiert, zuletzt von Franziska (6. November 2018 um 13:14)

  • Das hört sich ja spannend an. Aber wie wird das technisch umgesetzt? Eine Nummer, ein Faxgerät in unterschiedlichen Richterwohnungen?:confused:

  • Nein, ein Notdienstordner mit einer Liste der Richter, die zuständig sind. Puh, mal überlegen, ich bin doch nur RPfl... Also, m.E. stehen da die privaten Tel.-Nr. der Richter drin. Das Krankenhaus bzw. der sozialpsychiatrische Dienst bekommen die Liste. Sie können das Fax an das Gericht schicken, den Richter aber direkt anrufen, so dass dieser direkt ins Krankenhaus kommen kann... Auf diese Weise muss der Richter nicht unbedingt im Gericht warten, sondern kann zu Hause warten.
    Wichtig ist, dass der Richter erreichbar und verfügbar ist.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ok. Danke für die Info. Meine Idee war auch, dass die Klinik einfach auf dem Bereitschaftsrichterhandy anruft und der dann direkt in die Klinik fährt und dort den Originalantrag bekommt. Gegenargument: Es könnte sein, dass sich ein Richter nur aufgrund eines Anrufs von einem Assistenzarzt nicht auf den Weg macht....:mad: Welch Standesdünkel!

  • Der Richter ist zuständig für den Dienst. Dazu gehört, dass er die Anträge entgegennimmt. Normalerweise erfordert dies, dass er - in der betreffenden Zeit - im Gericht anwesend ist. Als Service wird angeboten, dass man auch zu Hause warten darf, falls die Erreichbarkeit sichergestellt ist (z.B. falls man bereit ist, ans Handy zu gehen). Wäre das ein Argument?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Guten Morgen,

    bei uns gibt es ein Diensthandy, welches der Bereitschaftsrichter mit sich führt. Die Nummer ist den Kliniken bekannt und diese rufen dann an.

    Hier geht der richterliche Bereitschaftsdienst von 6.00 - 21.00 Uhr.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Guten Morgen,

    bei uns gibt es ein Diensthandy, welches der Bereitschaftsrichter mit sich führt. Die Nummer ist den Kliniken bekannt und diese rufen dann an.

    Hier geht der richterliche Bereitschaftsdienst von 6.00 - 21.00 Uhr.

    Gruß Grottenolm


    Auch während der normalen Dienstzeiten? :gruebel:

    (Wäre im Hinblick auf den gesetzlichen Richter vielleicht nicht i. O.)

  • Laut dem Beschluss des BVerfG ist ein täglicher richterlicher Bereitschaftsdienst von 6.00 bis 21.00 Uhr bereitzuhalten.

    Bei 10 Richtern ist dies hier nur über einen wöchentlich (von Montag 06.00 Uhr bis Freitag 14.00 Uhr) wechselnden Bereitschaftsdienst sowie dem Wochenendbereitschaftdienst abdeckbar. Der jeweilige Richter und der Zeitraum ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss. Daneben ist klar abgegrenzt, was in den Aufgabenbereich des Bereitschaftdienstes fällt. Die weiteren Unterbringungen werden von dem originär zuständigen Richter (1 Person bei uns) abgedeckt.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Laut dem Beschluss des BVerfG ist ein täglicher richterlicher Bereitschaftsdienst von 6.00 bis 21.00 Uhr bereitzuhalten.

    Bei 10 Richtern ist dies hier nur über einen wöchentlich (von Montag 06.00 Uhr bis Freitag 14.00 Uhr) wechselnden Bereitschaftsdienst sowie dem Wochenendbereitschaftdienst abdeckbar. ...


    Interessant. :gruebel:

    In der hiesigen Gegend gibt es aber dennoch nur einen Bereitschaftsdienst für die dienstfreien Zeiten. Alles andere liegt in der normalen Zuständigkeit der Betreuungsrichter.

  • Laut dem Beschluss des BVerfG ist ein täglicher richterlicher Bereitschaftsdienst von 6.00 bis 21.00 Uhr bereitzuhalten.

    Bei 10 Richtern ist dies hier nur über einen wöchentlich (von Montag 06.00 Uhr bis Freitag 14.00 Uhr) wechselnden Bereitschaftsdienst sowie dem Wochenendbereitschaftdienst abdeckbar. ...


    Interessant. :gruebel:

    In der hiesigen Gegend gibt es aber dennoch nur einen Bereitschaftsdienst für die dienstfreien Zeiten. Alles andere liegt in der normalen Zuständigkeit der Betreuungsrichter.

    Das mag an großen Gerichten funktionieren. Aber bei nur 3 Betreuungsrichtern mit Mischdezernat ist es sehr schwierig, diese Bereitschaft mit abzudecken.

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who


  • Nein, das wird auch an kleinen Gerichten so gehandhabt. Jeder Richter hat auch einen Vertreter.

  • Der Richter ist zuständig für den Dienst. Dazu gehört, dass er die Anträge entgegennimmt. Normalerweise erfordert dies, dass er - in der betreffenden Zeit - im Gericht anwesend ist. Als Service wird angeboten, dass man auch zu Hause warten darf, falls die Erreichbarkeit sichergestellt ist (z.B. falls man bereit ist, ans Handy zu gehen). Wäre das ein Argument?

    Danke. Ich werde es mal probieren.

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