Eintragung Wohnrecht mit Löschungserleichterungsklausel

  • Ich habe folgendes Problem:

    Sohn räumt Mutter ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB ein. Das Wohnrecht ist bedingt und befristet. Es besteht für die Dauer der Eintragung, der am .... (UR.-Nr...., Notar) bestellten Grundschuld (Abt. III/1). Die Grindschuld wird voraussichtlich Ende 2025 gelöscht werden.

    Es wird bewilligt und -antragt, das Wohnrecht mit dem Vermerk einzutragen, dass es mit der Löschung der Grundschuld Abt. III Nr. 3 erlischt.

    Kann ich diesen Vermerk in das Grundbuch eintragen:confused:?

  • Die Löschung eines anderen Grundbuchrechts ist zulässige Bedingung. Ob diese (eine) Löschungserleichterung eingetragen werden kann, wird daher allein von der Möglichkeit von Rückständen abhängen (z.B. OLG München, Beschluss vom 30.11.2016, 34 Wx 363/16; m.w.N; etwa bei vereinbarter Unterhaltungspflicht);

  • Die Löschung eines anderen Grundbuchrechts ist zulässige Bedingung. Ob diese (eine) Löschungserleichterung eingetragen werden kann, wird daher allein von der Möglichkeit von Rückständen abhängen (z.B. OLG München, Beschluss vom 30.11.2016, 34 Wx 363/16; m.w.N; etwa bei vereinbarter Unterhaltungspflicht);

    Spielt hier keine Rolle, da § 23 Abs. 1 GBO nur einschlägig ist, wenn das Recht auf die Lebzeit des Berechtigten befristet ist. Bei anderen Befristungen - und erst recht bei Bedingungen - gilt er nicht.

    Daher: "Lebenslanges Wohnrecht für X, geb. am ..., wohnhaft in ..., Bewilligung vom 22.3.2018, UR Nr. 469/2018, Notar Tom in Tomstadt. Das Recht ist auflösend bedingt. Die Bedingung tritt ein mit Löschung des Rechts III/2 im Grundbuch" bedeutet, dass wenn X stirbt man entweder die Löschungsbewilligung der Erben braucht oder ein Jahr warten muss (mangels Vorlöschungsklausel). Aber wenn III/2 gelöscht wird, erlischt das Wohnrecht von Rechts wegen und kann auf einfachen (Berichtigungs-)Antrag hin gelöscht werden.

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