Ich habe folgendes Problem:
Sohn räumt Mutter ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB ein. Das Wohnrecht ist bedingt und befristet. Es besteht für die Dauer der Eintragung, der am .... (UR.-Nr...., Notar) bestellten Grundschuld (Abt. III/1). Die Grindschuld wird voraussichtlich Ende 2025 gelöscht werden.
Es wird bewilligt und -antragt, das Wohnrecht mit dem Vermerk einzutragen, dass es mit der Löschung der Grundschuld Abt. III Nr. 3 erlischt.
Kann ich diesen Vermerk in das Grundbuch eintragen?