Beteiligung von Minderjährigen an Gesellschaften - typische Kosten

  • Ich würde gern den Klienten Tipps geben, wenn Minderjährige an Gesellschaften zu beteiligen sind (in der Regel vermögensverwaltend - in der Regel vorweggenommene Erbfolge):

    Je nach Gestaltung benötigen wir ja die familiengerichtliche Genehmigung (§ 1822 Nr. 11 BGB) und nahezu stets einen Ergänzungspfleger, weil sowohl die Schenkung eines GmbH-Anteils als auch die eines KG-Anteils, selbst bei Volleinzahlung wohl nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind.

    Kostenauskunft Genehmigung:
    Genehmigung ist Kindschaftssache § 151 Nr. 1 FamFG. Anwendbar ist Nr. 1310 aus Anlage FamGKG, also aus dem Wert eine 0,5-Gebühr. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 FamGKG die Wertvorschriften des GNotKG. Das heißt nach meiner Lesart einerseits § 38, andererseits aber der vorrangige § 54 GNotKG (also bei nicht vermögensverwaltenden Gesellschaften Eigenkapital). Im Gründungsstadium oder kurz nach Gründung ergeben sich hieraus kaum Unterschiede, wohl aber später.

    Kostenauskunft Ergänzungspfleger:

    Gerichtskosten: Wegen der Einschränkung in Nr. 1310 gilt hier Nr. 1313, d.h. 0,5-Gebühr für jede Verfahrenshandlung, bei mehreren Minderjährigen aber maximal 1,0-Gebühr. Wert wie vor.
    Kosten des Pflegers: In der Regel werden Rechtsanwälte bestellt. Für diese gilt §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1835 Abs. 3 BGB, sodass sie nach RVG abrechnen können. OLG Hamm 15 Wx 101/09, FamRZ 2011, 241-242, erwähnt eine 1,0-Gebühr aus VV-RVG Nr. 2300. Nach OLG Hamm zur KostO, aaO, sind Verbindlichkeiten nicht abzuziehen bei Wertberechnung. Dies dürfte aber auch insoweit anders sein, §§ 23 Abs. 1, Abs. 3 RVG, der auf GNotKG verweist.

    Auch bei eindeutig unzweifelhaft wirtschaftlich vorteilhaften Geschäften (hoher Wert, Volleinzahlung KG-Anteil) wird man wohl nicht den Ergänzungspfleger darauf verweisen können, es liege ein Schreiben einfacher Art vor (2301 VV RVG).

    Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar. Ist dieses Forum richtig oder wäre eher das Kostenforum richtig? Ich hatte "Kosten" eher so verstanden, dass dort Fragen wie Vollstreckung etc erörtert würden, während Fragen der Kostenhöhe dem jeweiligen Sachbereich zugeordnet werden (so wird es wohl auch im Grundbuchforum gehandhabt). Für einen kurzen Hinweis, ob meine Ausführungen im Wesentlichen richtig sind, sowie für Korrekturen wäre ich dankbar.

    Gruß
    Andydomingo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!