Betreuung ist aufgehoben worden
Beschluss Übergang Anspruch auf die Staatskasse, Wert mehr als 600 Euro
Beschwerde wird eingelegt
Teilabhilfe durch Rechtspfleger wegen Geltendmachung Verjährung, Wert nun unter 600 Euro
wegen eingeholger Meinung Landgericht zum Einsatz Vermögens dann Abhilfe insgesamt.
Es wird keine Kostenentscheidung in den Abhilfebeschlüssen.
Der ehemaliger Betreuter hatte Rechtsanwalt eingeschaltet.
Dieser beantragt nun Festsetzung seiner Gebühren gegen Staatskasse.
Mangels (m)einer Kostenentscheidung müsste ich Antrag zurückweisen ?
Müsste ich im Wege der Rechtspflegererinnerung möglicherweise die Kostengrundentscheidung nachholen ?
Die Abhilfeentscheidungen sind mehr als 6 Monate her mittlerweile.
Danke für jeden Hinweis