Vergütung Verfahrensbeistand

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Per Beschluss wurde die einstweilig Unterbringung eines Kindes angeordnet. Es wurde in dem Beschluss ein berufsmäßiger Verfahrensbeistand bestellt. Ein paar Tage später wurde eine Verlängerung der Anordnung beschlossen. Wieder einen Tag später wird die Unterbringung aufgehoben.

    Der Verfahrensbeistand reicht nun 2 Anträge á 350,00 € ein. Ist das möglich, weil die Verlängerung als neuer Rechtszug gilt?

  • Der Verfahrensbeistand reicht nun 2 Anträge á 350,00 € ein. Ist das möglich, weil die Verlängerung als neuer Rechtszug gilt?

    Das nicht, aber hast Du mal geprüft, ob es mglw. ein eA-Verfahren und eine Hauptsache gab?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Danke für die Antworten.

    Der Verfahrensbeistand reicht nun 2 Anträge á 350,00 € ein. Ist das möglich, weil die Verlängerung als neuer Rechtszug gilt?

    Das nicht, aber hast Du mal geprüft, ob es mglw. ein eA-Verfahren und eine Hauptsache gab?

    habe ich grade, das kann ich ausschließen. Die Anträge wurden im Übrigen auch zum gleichen Aktenzeichen gestellt. Ich denke, da hake ich mal nach. Ist auch nicht das erste mal bei dieser V-Beiständin.

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