Der OA fragt an, ob die künstliche Ernährung eingestellt werden soll. Der Betreute ist nicht ansprechbar. Eine Patiententestament oder ähnliches liegt nicht vor. Ein soziales Umfeld ist nicht existent. Sein mutmaßlicher Wille ist derzeit nicht zu ermitteln.
Wie wäre es, wenn ich dem zust. Betreuungsrichter die Situation schriftlich vortrage und um Entscheidung bitte?
BGH 12. Zivilsenat XII ZB 2/03 v. 17.03.2003; MDR 2003, 691-695