Alle Raten bezahlt - nun?

  • Hallo!

    Nach erfolgter Ratenzahlung erhält nun doch der RA eine Aufforderung nach 50 rvg. Wenn das kommt, geht das dann zur Stellungnahme an den Mandanten?

    Ansonsten war es das dann doch? Sache erledigt Und weglegen? Muss man hier 59 rvg noch beachten?

    Danke!

  • ..

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Jetzt erst die Aufforderung nach § 50 RVG? Woher wusstet ihr denn, was ihr einziehen müsst? Also hier erfolgt nach Mitteilung, dass alle Raten gezahlt sind, nur noch die (teilweise, wenn die Raten nicht reichen) Auszahlung der weiteren Vergütung und dann weglegen.

  • Sorry, klar was der Ra nach 50 bekommen würde ist klar ja bzw natürlich längst mitgeteilt. Im Grunde könnte bis auf 10 Euro die restlichen Gebühren auszahlen.

  • Reicht der insgesamt per Raten gezahlte Betrag nicht zur vollständigen Zahlung der Differenz aus, mache ich einen Beschluss, mit dem ich die Höhe der Differenz festsetze.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!