Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Verfahren bzgl. eines Grundstückes gegen zwei Schuldner (Eigentümer zu je 1/2).
Das Verfahren wird betrieben von Gläubiger A wegen eines dinglichen Anspruchs aus dem Recht III/1 i.H.v. 90.000,--EUR nebst Zinsen.
Weiter von Gläubiger B in einen 1/2 Anteil wegen eines dinglichen Anspruchs aus dem Recht III/9 i.H.v. 40.000,--EUR und persönlich wegen 1.000,--EUR.
Außerdem von Gläubiger C wegen eines dinglichen und persönlichen Anspruchs aus dem Recht III/4 i.H.v. 50.000,--EUR nebst Zinsen.
Gläubiger A befürchtet nun, dass Gl. C ein Gebot unter 5/10 abgibt.
Wert des Grundstücks 250.000,--EUR, 7/10 somit bei 175.000,--EUR.
Was muss ich nun bei der Berechnung nach 85a III, 114a ZVG beachten, welchen Betrag?
Die dem Recht III/4 vorgehenden Rechte erlöschen ja, da der erstrangige Gläubiger betreibt. Ist das auch für die Berechnung hier so?
Wie genau berechne ich das jetzt, wenn Gl. C ein Gebot unter 125.000,--EUR abgibt?
Bin für jede Hilfe dankbar!
hermine