Erbausschlagung und Hinterlegung

  • Guten Tag!
    Bei mir war letzte Woche die Tochter der Erblasserin und schlägt die Erbschaft aus. Sie erklärt, dass sie bereits die Konten der Erblasserin –aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus- aufgelöst und dieses Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen hat. Es handelte sich um knapp 1000 Euro. Sie erklärt außerdem, dass sie die Bestattungskosten komplett aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt hat.

    Ich habe ihr gesagt, dass sie die knapp 1000 Euro hinterlegen soll und habe die Erbausschlagung aufgenommen.

    Hättet ihr auch so gehandelt?

    Liebe Grüße Marie

  • In dem Fall wird es wahrscheinlich auf eine Nachlasspflegschaft hinauslaufen. Ich hätte ihr gesagt, dass sie warten soll, bis der Nachlasspfleger sich wegen der 1000 € bei ihr meldet. (Sie wird sie dann behalten können, da sie einen Erstattungsanspruch gem. § 1968 BGB gegen die unbekannten Erben hat. Der Nachlasspfleger wird sich Rechnung und Kontoauszug zeigen lassen, dann kann sie die 1000 € behalten).

  • Nachlasspflegschaft vorläufig nicht. Es gibt noch weitere Erben, für die die Erbausschlagungsfrist noch läuft. Die ETW ist leerstehend in einem leerstehenden Haus und befindet sich auch nicht in meinem AG Bezirk sondern Hunderte Kilometer von hier entfernt, da gleich meine nächste Frage, angenommen ich bestelle doch einen Nachlasspfleger, dann lieber einen von hier oder einen am Ort der ETW?

  • Wenn die transmortal Bevollmächtige die Verfügung über den Nachlass vorgenommen hat, ist diese den Erben ggü. wohl wirksam. Ob die Bevollmächtigte das so Erlangte für die Bezahlung der von Ihr ausgelegten Bestattungskosten verwenden durfte, ist zu prüfen. Doch selbst wenn keine Befreiung von § 181 BGB vorliegen sollte, wäre die Bevollmächtigte wohl wenigstens den Erben ggü. zur Aufrechnung berechtigt. Letztendlich wird sie die 1000 € jedenfalls sehr wahrscheinlich behalten dürfen. Wieso hier die Hinterlegung vorgeschlagen wird, verstehe ich nicht.

    Sobald die weiteren Erben ausschlagen, muss wohl eine Nachlasspflegschaft vAw. angeordnet werden. Dabei ist wirklich die Frage, ob man nicht ausnahmsweise wegen der besonderen Fallkonstellation (Wohnung scheint einziger wesentlicher Nachlassbestandteil zu sein), einen NLP am Ort der belegenen Sache bestellt und diesen im Wege der Rechtshilfe verpflichtet.

    Einen NLPfleger findet man z.B. hier:

    https://www.b-d-n.de/de/mitglieder/mitgliederverzeichnis/

    Anmerkung: Die Postleitzahl-Suche scheint gerade nicht zu funktionieren. Also einfach in die Karte zoomen. Ich werde den Fehler melden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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