Ich meine mich zu erinnern, dass Betreuungen mit einem Vermögen > 250.000 € durch das Landgericht geprüft werden müssen.
Das war mal in dem Bundesland so, wo ich vor vielen vielen Jahren mal gearbeitet habe. Gibt es das heute auch noch? Kennt jemand
ggf. die Vorschrift? Bin jetzt in Niedersachsen tätig.
Prüfungspflicht durch das Landgericht bei Betreuungen mit großen Vermögen?
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Bei uns (Hessen) gibt es einen Runderlass, wonach bei Vermögen über 300.000 € die Akten der Verwaltungsabteilung zur Prüfung vorzulegen sind. Die Verwaltung hat mit der Prüfung 2 Betreuungsrichter beauftragt.
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Da sich die Regelungen je nach Bundesland unterscheiden, wäre eine Antwort aus Niedersachsen hilfreich.
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Wenn mir jemand verraten könnte wo die Regelung für NRW zu finden ist, würde ich mich freuen.
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Wenn mir jemand verraten könnte wo die Regelung für NRW zu finden ist, würde ich mich freuen.
Das ist die RV d. JM vom 01.07.2009 (3802 – II.4).
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Dankeschön
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Hallo,
kann mir jemand die Fundstelle mal übermitteln!? Ich kann das nicht aufrufen. Von der NRW Seite kann ich das aus Niedersachsen nicht laden. Für eine Übermittlung wäre ich dankbar. -
Hallo,
kann mir jemand die Fundstelle mal übermitteln!? Ich kann das nicht aufrufen. Von der NRW Seite kann ich das aus Niedersachsen nicht laden. ....Für Niedersachsen sollte es eine eigene Landesvorschrift dazu geben? (Inwieweit würde dir die von NRW helfen?)
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Hallo,
kann mir jemand die Fundstelle mal übermitteln!? Ich kann das nicht aufrufen. Von der NRW Seite kann ich das aus Niedersachsen nicht laden. ....Für Niedersachsen sollte es eine eigene Landesvorschrift dazu geben? (Inwieweit würde dir die von NRW helfen?)
In Niedersachsen gibt es meines Wissens nichts derartiges. Ich sammle dererlei Vorschriften für die Unterlagen zu einer Fortbildungsveranstaltung.
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Hallo,
kann mir jemand die Fundstelle mal übermitteln!? Ich kann das nicht aufrufen. Von der NRW Seite kann ich das aus Niedersachsen nicht laden. ....Für Niedersachsen sollte es eine eigene Landesvorschrift dazu geben? (Inwieweit würde dir die von NRW helfen?)
In Niedersachsen gibt es meines Wissens nichts derartiges. Ich sammle dererlei Vorschriften für die Unterlagen zu einer Fortbildungsveranstaltung.
Nach meinem Kenntnisstand wurde das vor mehr als 15 Jahren in Niedersachsen abgeschafft. Sei es nun, um Kapazitäten bei den Landgerichten zu sparen, sei es, weil in die Sachbearbeiter "mehr Vertrauen" gesetzt wird.
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