Zweckänderung und Umwandlung in nicht eingetragenen Verein

  • Hallo,
    mir liegt die Anmeldung einer Satzungsneufassung vor. Der Verein will sich -nach offenbar längerem Stillstand seiner Tätigkeit- neu orientieren. Der Zweck wurde geändert (Feuerwehr in Heimat-und Traditionspflege) und der Passus hinsichtlich der Eintragung ins VR gestrichen. Leider waren nicht alle Mitglieder zur MV anwesend. Für die Zweckänderung brauche ich aber alle. Nun dürfte die gesamte Satzungsneufassung unwirksam sein, so dass ich an sich zwischenverfügen müsste, um ev. schriftliche Zustimmungen noch zu ermöglichen. Getrennt betrachten kann ich den Änderungsbeschluss und die Anmeldung wohl nicht.

    Sieht das jemand anders oder kann ich das mir egal sein lassen, weil mich der Verein in Zukunft nichts mehr angeht.

    Danke schonmal

    Für den Optimisten ist das Leben kein Problem, sondern bereits die Lösung.
    Marcel Pagnol

  • Für unwirksam halte ich den Beschluss zur Satzungsneufassung eigentlich nicht. Siehe § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ich würde zwischenverfügen, dass noch die schriftlichen Erklärungen der nicht anwesenden Vereinsmitglieder und eine Mitgliederliste einzureichen ist. Du musst ja nachvollziehen können, ob tatsächlich alle Vereinsmitglieder der Satzungsneufassung zustimmt haben. Die Satzungsneufassung musst Du auch, zusammen mit dem Verzicht auf die Rechtsfähigkeit/Erlöschen des Vereins in das Vereinsregister eintragen. Erst mit Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister wird diese wirksam, vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 BGB.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Danke für die Bestätigung. Ich hoffte auf eine Idee, die Zwischenverf. zu vermeiden.

    Das Notariat anrufen und denen mitteilen, was noch fehlt mit dem Hinweis, dass du keine förmliche Zwischenverfügung erlassen möchtest. ;)

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