Hallo,
mir liegt die Anmeldung einer Satzungsneufassung vor. Der Verein will sich -nach offenbar längerem Stillstand seiner Tätigkeit- neu orientieren. Der Zweck wurde geändert (Feuerwehr in Heimat-und Traditionspflege) und der Passus hinsichtlich der Eintragung ins VR gestrichen. Leider waren nicht alle Mitglieder zur MV anwesend. Für die Zweckänderung brauche ich aber alle. Nun dürfte die gesamte Satzungsneufassung unwirksam sein, so dass ich an sich zwischenverfügen müsste, um ev. schriftliche Zustimmungen noch zu ermöglichen. Getrennt betrachten kann ich den Änderungsbeschluss und die Anmeldung wohl nicht.
Sieht das jemand anders oder kann ich das mir egal sein lassen, weil mich der Verein in Zukunft nichts mehr angeht.
Danke schonmal