Löschung Ausschreibung - Zuständigkeit

  • Guten Morgen in die Runde,

    ich bin's mal wieder mit einer sicherlich leicht zu beantwortenden Frage..

    Urteil gegen Jugendlichen von Gericht A (Jugendstrafe mit Bewährung), Strafabteilung des Gerichts B ist nach Bewährungswiderruf für Vollstreckung zuständig.

    VU wird zur Festnahme ausgeschrieben.

    Nunmehr ist die Vollstreckung erledigt und die Akten sind wieder beiGericht A eingegangen. Nach Veranlassung der BZR-Mitteilung ist aufgefallen,dass die Ausschreibung zur Festnahme noch nicht gelöscht ist. Darf Gericht A dasveranlassen oder muss die Akte nochmal zu Gericht B, welches die Ausschreibungveranlasst hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!