Vordruck Anhörung des Antragsgegners FH-Sachen

  • Ich sende Antragsdoppel
    + Berechnungsblatt
    + Datenblatt für Einwendungen
    + Hinweisblatt für Einwendungen
    an Antragsgegner zur Kenntnis und eventuellen Stellungnahme binnen 1 Monats

    Die Einwendungsvordrucke findet man im Justizportal, das Berechnungsblatt wird vom Antragsteller mit übersandt, dieses fülle ich von Hand aus.
    Oder zielte Deine Frage in eine andere Richtung?

  • Ich sende Antragsdoppel
    + Berechnungsblatt
    + Datenblatt für Einwendungen
    + Hinweisblatt für Einwendungen
    an Antragsgegner zur Kenntnis und eventuellen Stellungnahme binnen 1 Monats

    Die Einwendungsvordrucke findet man im Justizportal, das Berechnungsblatt wird vom Antragsteller mit übersandt, dieses fülle ich von Hand aus.
    Oder zielte Deine Frage in eine andere Richtung?


    Im Hinblick auf § 251 Abs. 1 S. 2 FamFG genügt es wohl eher nicht, dem Agg. lediglich das Doppel des Antrages und die Hinweisblätter zur Kenntnis zu senden.

    Da es vielleicht in der vom TS verwendeten Software kein entsprechendes Musterschreiben gibt, hat er vermutlich die Frage gestellt.

  • " - Anrede -

    in dem Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts Ihres minderjährigen Kindes

    XXX, geb. am XXX

    erhalten Sie anliegend eine Abschrift des Antrags vom XXX zur Kenntnis.

    Innerhalb eines Monats ab Erhalt dieses Schreibens haben Sie drei Möglichkeiten:

    (1) Wenn Sie mit dem Antrag einverstanden sind, müssen Sie auf dieses Schreiben nicht reagieren. In diesem Fall würden die Unterhaltsansprüche nach Ablauf des Monats antragsgemäß durch Beschluss festgesetzt und könnten sodann im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.

    (2) Sie können sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und dort kostenlos eine Unterhaltsverpflichtungserklärung beurkunden lassen. Dadurch würde das gerichtliche Verfahren entbehrlich und Sie müssten keine Gerichtskosten zahlen.

    (3) Möchten Sie Einwendungen erheben, lesen Sie bitte zunächst das beigefügte „Hinweisblatt für die Einwendungen des Antragsgegners im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger“.

    Das für diesen Fall ebenfalls beigefügte „Datenblatt für Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ soll Ihnen helfen, Ihre Einwendungen vorzubringen. Sie müssen es jedoch nicht verwenden. Unabhängig davon, ob Sie das Datenblatt benutzen, reichen Sie etwaige Einwendungen bitte zweifach ein."

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)


  • Auch dieses Schreiben dürfte im Hinblick auf § 251 Abs. 1 S. 2 FamFG wohl nicht genügen.

  • Dem hiesigen OLG schon, wie sich aus mehreren Beschwerdeentscheidungen ergibt. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Interessant. Da würden mich doch glatt die entsprechenden Entscheidungen interessieren.

    Wir machen uns nämlich derzeit die Mühe, ellenlange Ausführungen in die Anhörungsschreiben zu packen, weil das § 251 Abs. 1 S. 2 FamFG vom Wortlaut her so vorsieht.

  • Wir machen uns nämlich derzeit die Mühe, ellenlange Ausführungen in die Anhörungsschreiben zu packen, weil das § 251 Abs. 1 S. 2 FamFG vom Wortlaut her so vorsieht.

    Mache keine Familiensachen mehr ; aber die ellenlangen Ausführungen spuckt das entsprechende forumSTAR-Formular-Nr. selber aus.
    Die "hiesige" Mühe hält sich insoweit in Grenzen.

    Schön für euch. ;) Es gibt aber auch Bundesländer ohne ForumStar oder ohne forumSTAR-Formulare für das vereinfachte Unterhaltsverfahren.

  • Wir machen uns nämlich derzeit die Mühe, ellenlange Ausführungen in die Anhörungsschreiben zu packen, weil das § 251 Abs. 1 S. 2 FamFG vom Wortlaut her so vorsieht.

    Mache keine Familiensachen mehr ; aber die ellenlangen Ausführungen spuckt das entsprechende forumSTAR-Formular-Nr. selber aus.
    Die "hiesige" Mühe hält sich insoweit in Grenzen.

    Die "ellenlangen Ausführungen" sind genau das Problem. Ich halte die für wenig praxisgerecht und habe deshalb nach einer Lösung gesucht, die den gesetzlichen Anforderungen genügt und dabei den Adressaten nicht überfordert.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Das "Berechnungsblatt" = "Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner/in nach § 251 FamFG" des offiziellen Vordrucksatzes (bundesweit) enthält alle nach " 251 Abs. 1 S. 2 FamFG erforderlichen Angaben, wenn ich es korrekt ausfülle. Wüsste nicht, warum ich das noch einmal/doppelt schreiben sollte.

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