Änderung der Insolvenzschuldnerin in der Eigenverwaltung

  • Hallo alle zusammen,

    einmal mehr bin ich auf Eure Hilfe angewiesen.

    Ich habe ein Insolvenzverfahren in der Eigenverwaltung.

    Der Betrieb wurde nunmehr im Ganzen veräußert. DerSachwalter teilt nach Veräußerung die neue Firmenbezeichnung mit und bittet umentsprechende Erfassung.

    Hat das schon mal jemand gehabt? Muss ich diesbezüglich einen Beschlussfassen und wenn ja, wie muss der aussehen? Oder kann ich einfach die neueBezeichnung ohne weitere Entscheidungen übernehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß, Vollstecki

  • Was wurde genau veräußert (und welche Rechtsform hat die Inso-Schuldnerin)? Der Betrieb an sich oder haben die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile veräußert und die Firma wurde geändert?
    Wurde der Betrieb veräußert, ändert das nichts an Insolvenzverfahren z. B. der A-GmbH, wenn der Betrieb von der B-GmbH gekauft wurde.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • geändert wurde wohl die Firma der Insolvenzschuldnerin (Damit der Erwerber den alten, frei gewordenen Firmennamen der Inso-Schuldnerin weiter führen kann)

    In diesen Fällen habe ich immer nur in künftigen Beschlüssen tenoriert : Name xy, vormals firmierend ...

    Alte Beschlüsse sind m.E. nicht zu ändern, da im Erlasszeitpunkt richtig. Zu veröffentlichen ist auch nichts.

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