Hallo,
mir liegt ein Fall vor, in dem der RA Fahrtkosten zw. Gericht und Kanzlei geltend gemacht hat.
Das habe ich moniert, da Sitz der Kanzlei weder am Gerichts- noch Wohnort der Partei ist.
Daraufhin hat er seinen KFA korrigiert und Reisekosten fiktiv bis zum Wohnort der Partei geltend gemacht.
An dem Tag hat er jedoch zwei mV wahrgenommen. Vorher hatte er in seiner Abrechnung auch auf die beiden Verfahren gequotelt was Reisekosten angeht.
Jetzt quotelt er nicht mehr. Begründung seinerseits: Bei fiktiver Abrechnung wird nicht gequotelt. Ist da korrekt? Ich finde leider kein Quelle für diesen Fall.
Kann mir jemand mit einer Fundstelle weiterhelfen?