Dienstbarkeiten: Schlagwort in Klammern und Blattstellen etc.

  • Hallo!
    Ich bin lange nicht mehr im Grundbuch, habe nun aber in anderer Sache einen Grundakt mit Grundbuchauszug vorliegen und bin deutlich überrascht, was sich in den letzten 10 Jahren getan hat:
    Geh- und Fahrtrechte werden nun als "Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht)" [statt einfach als 'Geh- und Fahrtrecht'] eingetragen, das herrschende Grundstück wird zur Flurnummer zusätzlich mit Blattstelle und BVNr. bezeichnet.

    Und bei den Grundschulden sind die Handelsregisternummern der Gläubiger eingetragen (die aber in der Bewilligung nicht angegeben war).

    Früher waren das Vorgehensweisen, die bei uns im Haus als nicht zulässig betrachtet wurden.

    Das mit den Dienstbarkeiten halte ich weder für notwendig noch für hilfreich.
    Und das mit den Handelsregisternummern kann im Einzelfall mal sinnvoll sein (hatte früher auch schon mal mehrere GmbHs, die nacheinander die selbe Firma hatten), aber so ohne Angabe in der Bewilligung auch für nicht ungefährlich.

    Kann mir jemand die Intention dahinter erklären? Sicherlich bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

    Danke!

  • Es handelt sich um Überlegungen zur Vorbereitung auf das Datenbankgrundbuch. Die Eintragung Dbk/Grund-Dbk unterlasse ich persönlich, da ich dies als überflüssig, und somit nicht eintragungswürdig halte. Handelsregisternummern trage ich nur ein, wenn der Notar mir diese in seiner Urkunde mitteilt, sonst entferne ich die im Fall erfasste Nummer wieder.

  • Ich halte die Voranstellung der Art der Dienstbarkeit (Grund-/beschränkte persönliche ...) für eine sinnvolle Arbeitserleichterung.
    Da diese Rechte unterschiedlich behandelt werden müssen (z.B. Tod des Berechtigten, Herrschvermerk, Übertragbarkeit),
    macht es mir das (Arbeits-) Leben leichter, wenn ich sofort erkenne, was zu prüfen ist.
    Bei "Wege- und Leitungsrecht, Betretungsrecht etc. pp." muss ich erst suchen.
    Von den Uralt-Bezeichnungen wie "Brunnengerechtsame", die heute kaum noch einer kennt,
    mal ganz zu schweigen.

    Im Übrigen können im Datenbank-GB nur dann logische Verknüpfungen gesetzt werden,
    wenn das Programm erkennt, welche Art der Verknüpfung vorliegt
    (zum herrschendes Blatt oder zur Personen-Datenbank).

    Ich verwende daher stets die von Solumstar vorgeschlagene Variante.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Grunddienstbarkeit bzw. beschr. pers. DBK trage ich auch ein.

    Das mit den Blattstellen beim herrschenden Grundstück halte ich persöblich für Schwachsinn. Da kommt nur hinter irgendjemand auf die Idee, dass man das berichtigen soll, wenn sich Blattstelle und BV-Nr. ändert. Und ob das Datenbankgrundbuch, von dem man ohnehin nicht weiß wann und wie es kommt, irgendwas verknüpfen kann, ist mir persönlich völlig egal. Ich sehe überhaupt keinen Bedarf, das Datenbankgrundbuch überhaupt einzuführen. Warum sollte man ein bewährtes System mit immensen Aufwand ändern, um dann hinterher irgendwas zu haben, dass wahrscheinlich sowieso sehr störanfällig sein wird und keinen Nutzen bringt?

  • In allem zugestimmt.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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