Vollstreckungsverjährung nach Bewährungswiderruf der Reststrafe

  • Ich bearbeite die Jugendstrafsachen bei einem kleinem Amtsgericht und hab daher mit der Vollstreckung von Jugendstrafen eher selten etwas zu tun. Daher auch meine Frage zur Vollstreckungsverjährung, die hier tatsächlich noch nie von Bedeutung war.

    Ich habe ein Ursprungsurteil von 3,5 Jahren Jugendstrafe.
    Die Jugendstrafe wurde zu 2/3 vollstreckt. Der Rest von knapp 400 Tagen wurde zur Bewährung auf 3 Jahre ausgesetzt.
    Die Bewährung wurde rechtskräftig vor Ablauf der Bewährungszeit widerrufen und der VU zum Strafantritt des Strafrestes geladen.
    Strafe wurde nicht angetreten.
    Alsdann wurde Vollstreckungshaftbefehl erlassen.

    Gehe ich richtig davon aus, dass
    1. Die Vollstreckungsverjährung mit Rechtskraft der Urteils und nicht mit Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses beginnt ?
    2. Die Vollstreckungsverjährung in der Zeit der Vollstreckung der 2/3 der Strafe geruht hat ?
    3. Die Vollstreckungsverjährung während der sich anschließenden Bewährungszeit bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses geruht hat ?

    Vielen Dank

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