Hallo!
Da ich noch nicht lange die Vollstreckungssachen mache, verwirren mich nach wie vor viele Sachen...
Hier hatte ich einen Antrag auf Erlass eines Pfübs, welcher nach Zwischenverfügung zurückgenommen worden ist. Soweit so gut. Verfahren eigentlich abgeschlossen. Nun kommt die (vermeintliche) Schuldnervertreterin und möchte ihre Kosten gegen ihren Mandanten (Schuldner) festsetzen lassen (Nr. 3309 VV RVG nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer).
Geht das? Im ganzen Verfahren war weder der Schuldner selbst noch seine Anwältin beteiligt...