Ist die InsO-Antragstellung oder die IE maßgeblich für vorzeitige RSB

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich zum Thema nicht wirklich etwas gefunden. Ich habe ein Insolvenzverfahren (IN), bei welchem am 17.06.2014 der Antrag bei Gericht einging und am 04.07.2014 das Verfahren eröffnet wurde. Ich meine einmal nachgelesen zu haben, dass hier immer die Antragstellung maßgeblich ist, betreffend der Laufzeit des Verfahrens. Die Verfahrenskosten sind vollumfänglich gedeckt. Eine Verfahrensverkürzung kommt damit m.E.nicht in Betracht (altes Recht). Ist des so zutreffend?

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