Aufhebung Grundstückskaufvertrag familiengerichtliche Genehmigung

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Eheleute schließen Grundstückskaufvertrag ab.

    Anträge auf Eintragung der AV und Finanzierungsgrundschuld gestellt.

    Ehemann verstirbt. Erben sind die Ehefrau und zwei minderjährige Kinder.

    Die Anträge auf AV und Finanzierungsgrundschuld werden vom Notar zurückgenommen.

    Verkäufer, Ehefrau und Erbengemeinschaft (Ehefrau und beiden mj. Kinder) schließen Aufhebungsvertrag zum Grundstückskaufvertrag ab. Die Kosten der Rückabwicklung trägt die Ehefrau.

    Antrag auf Erteilung der familiengerichtliche Genehmigung liegt vor.


    Meine Fragen:
    Bedarf der Aufhebungsvertrag der Form der notariellen Beurkundung?
    Welchen Wert lege ich für die Kosten zugrunde?

    Für eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Euer Löwe

  • Aus meiner Sicht müssen notariell geschlossene Grundstückskaufverträge auch durch notariellen Vertrag wieder aufgehoben werden.

    Da sie sogar ohne Beurkundung inhaltlich geändert werden können (nunmehr höchstrichterlich entschieden: BGH 14.09.2018 - V ZR 213/17), ist das wohl eher unrichtig, solange die Eigentumsumschreibung noch nicht erfolgt ist.

    Den Notar braucht man nur noch für die Löschung der Grundschuld und - wenn nicht im Kaufvertrag entsprechende Vorsorge getroffen wurde - für die Löschung der AV.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!