Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eheleute schließen Grundstückskaufvertrag ab.
Anträge auf Eintragung der AV und Finanzierungsgrundschuld gestellt.
Ehemann verstirbt. Erben sind die Ehefrau und zwei minderjährige Kinder.
Die Anträge auf AV und Finanzierungsgrundschuld werden vom Notar zurückgenommen.
Verkäufer, Ehefrau und Erbengemeinschaft (Ehefrau und beiden mj. Kinder) schließen Aufhebungsvertrag zum Grundstückskaufvertrag ab. Die Kosten der Rückabwicklung trägt die Ehefrau.
Antrag auf Erteilung der familiengerichtliche Genehmigung liegt vor.
Meine Fragen:
Bedarf der Aufhebungsvertrag der Form der notariellen Beurkundung?
Welchen Wert lege ich für die Kosten zugrunde?
Für eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Euer Löwe