Bestehen bleibendes Recht?

  • Liebe Forianer,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Ich habe den seltenen Fall, dass ich einen bb GLäubiger aus RK 5 habe.
    IN Abt. III des Grundbuchs sind diverse Grundpfandrechte eingetragen, die bestehen bleiben.
    Eines der Rechte ist NACH dem Versteigerungsvermerk eingetragen.

    Es ist doch dann so, dass dieses Recht dann nicht bestehen bleibt und auch nicht im GG berücksichtigt wird, oder?

    Danke vorab

  • Nicht alles, was im GB steht, ist Rangklasse 4, dafür gibt es Rangklasse 6. Damit ist auch klar, was bestehen bleibt und was nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dafür gibt es doch im Zweifel zum Schluss noch den 110 ZVG.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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