Liebe Forianer,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Ich habe den seltenen Fall, dass ich einen bb GLäubiger aus RK 5 habe.
IN Abt. III des Grundbuchs sind diverse Grundpfandrechte eingetragen, die bestehen bleiben.
Eines der Rechte ist NACH dem Versteigerungsvermerk eingetragen.
Es ist doch dann so, dass dieses Recht dann nicht bestehen bleibt und auch nicht im GG berücksichtigt wird, oder?
Danke vorab