Hallo, habt ihr eine Idee zu folgender Thematik:
Antrag nach § 788 Abs. 2 ZPO, der "Haken": der Kfb soll gleich auf den Rechtsschutzversicherer ergehen, da dieser Zahlung geleistet hat. Geht das? Ich habe in den Kommentaren nichts dazu gefunden. Wenn ja, reicht die Erklärung zur Zahlung? Oder benötige ich Nachweise?
Ein Fall der Rechtsnachfolgeklausel dürfte es doch nicht sein, weil die Rechtsnachfolge doch schon lange vor dem Antrag auf Kostenfestsetzung erfolgte, oder?