VoBa Zurückbehaltungsrecht Pfandrecht Konto

  • Hallo,

    Habe mich dieses Woche bei der VoBa legitimiert.
    Die Erblasserin hatte hier ein Girokonto und einen kleinen Geschäftsanteil in Höhe von 50 € - Gleichzeitig aber auch einen Kredit, welcher noch nicht abbezahlt ist.
    Es sind hier ca 5000 € noch offen - Nachlass ist wahrscheinlich überschuldet.
    Es sind noch weitere Gläubiger vorhanden:Miete, Strom usw

    Heute bekomme ich ein Schreiben: Wir üben unser Zurückbehaltungsrecht bzw. Pfandrecht aus und schließen das Konto und verrechnen das Guthaben.

    Kann man so von Seite der Bank aus agieren ?

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Nur richtet sich meine Bezahlung ja auch nach den vorhandenen Mitteln. Das heißt für mich also: Nächstes mal wird das Konto besser gleich geräumt werden ....
    Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Beerdigungskosten aus ? Schauen die "Bezahler" jetzt - nur weil sich die Bank vorneweg gemacht hat - in die Röhre?

  • Am Besten immer auf einem neuen Konto die Gelder sammeln....und aus Fehlern lernen!!!

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…935#post1053935

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?75468-Pfändung-Nachlasskonto&p=987354#post987354

    Es gilt noch immer das damals auf deine Fragen Geschriebene.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    2 Mal editiert, zuletzt von TL (9. November 2018 um 23:29)

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Nur richtet sich meine Bezahlung ja auch nach den vorhandenen Mitteln. Das heißt für mich also: Nächstes mal wird das Konto besser gleich geräumt werden ....
    Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Beerdigungskosten aus ? Schauen die "Bezahler" jetzt - nur weil sich die Bank vorneweg gemacht hat - in die Röhre?

    Ja.

  • Am Besten immer auf einem neuen Konto die Gelder sammeln....und aus Fehlern lernen!!!

    Der Wunsch und Wille ist ja da, aber wenn Guthaben und Schulden in einem Haus sind, dann halten die Banken das Geld schon schön fest. Man kann es nur mit Einzel Überweisungen versuchen und dann, wenn das Konto leer ist, erst mit der Schließung kommen.

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  • Das Vorhaben der Bank gestaltet sich hier ein wenig "seltsam". Erblasserin war schon seit Monaten verstorben, Bank wusste auch davon.
    Legitimierung erfolgte es wurden nur Kopien angefertigt. Kontoauszüge sollten zugesendet werden. Mit der Zusendung erfolgte dann die Auflösung des Kontos.
    "Man habe gehört der Nachlass sein überschuldet" - von mir stammt diese Info nicht.

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