Nachlasspflegschaft

  • Nach einer sehr gewöhnungsbedürftigen Begegnung mit einer Nachlasspflegerin (ich bin Anwältin) frage ich mich, ob zur Pflicht des Nachlasspflegers nicht gehört, sich umgehend bei den Banken zu legitimieren, die die Nachlasskonten führen und was von einer Nachlasspflegerin zu halten ist, die offensichtlich (unabsichtlich zugegeben) die Privilegierung des Girokontos aus §1813 Abs, 1 Nr. 3 BGB nicht kennt.

  • Und die (echte) Frage wäre?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Muss die Nachlasspflegerin zur Sicherung des Nachlasses die Banken aufsuchen oder kontaktieren, bei denen die Nachlasskonten geführt werden oder reicht es, wenn sie das erst mitteilt, wenn sie nach ein paar Monaten nach Genehmigung zur Auflösung der Konten die Bank kontaktiert.

    also wo sind die Pflichten des Nachlasspflegers konkret nachzulesen? Was heißt Sicherung des Nachlasses in Bezug auf Bankkonten?

  • Ich gebe zu, dass es nicht ganz üblich ist, dass man sich als NLPfleger nicht sofort bei den (bekannten) Banken meldet und legitimiert. Ich frage mich, wie das in dem Fall funktioniert haben soll, wenn doch die NLPflegerin sicher kurzfristig einen Erstbericht und das Nachlassverzeichnis zu den Nachlassakten gereicht hat. Und noch dazu dann irgendwann einen Antrag auf Genehmigung zur Verfügung über die betreffenden Konten. Irgendwie ist das komisch und vielleicht gibt es da einen Teil der Story, den du/wir nicht kennst/kennen.

    Die Aufgaben des Nachlasspflegers ergeben sich dem Grunde nach über § 1915 BGB aus dem Pflegschaftsrecht. Allerdings ist vieles, was ein NLPfleger machen oder lassen muss, nirgends 1 zu 1 im Gesetz geregelt, weil es einfach zu viele unterschiedliche Sachverhalte gibt.

    Zu allgemeinen Fragen bzw. als gute Übersicht über die Tätigkeiten usw. empfehle ich:

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