Sicherungshypothek

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen:confused::

    Eingetragen ist eine Sicherungshypothek über 10.000 EUR. Der zugrunde liegende Titel wurde von der Rechtsmittelinstanz "teilweise abgeändert und die Klage wurde abgewiesen, soweit der Beklagte verurteilt ist, an den Kläger mehr als 5.000 EUR zu zahlen...:mad:. Der Gläubiger (Privatperson) fragt nun nach, wie mit der über 10.000 EUR eingetragenen Sicherungshypothek zu verfahren ist bzw. ob eine neue Sicherungshypothek zu Eintragung beantragt werden muss:confused:.

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