Moin, ich habe einen PfÜB erlassen, Unterhaltssache- gepfändet wird nur das Arbeitseinkommen.
Der Schuldner beantragt mit Anwalt die Erhöhung des zu belassenden Betrages ( teilweise mit Erfolgsaussicht) samt Beiordnung des RA.
Ich bin jetzt der Meinung, weil es alle anderen auch so machen, ein RA war nicht erforderlich. Denn "ich komme mit dem Geld nicht auch und will mehr" wird hier entsprechend ausgelegt und dann um Belege gebeten und ggf. erhöht.
Und auch in der Rechtsantragstelle kann ohne irgendwelche Schwierigkeiten der Antrag gestellt werden.
Besondere Rechtskenntnisse waren zur Antragstellung hier nicht erforderlich- die Einwände sind auf die monatlichen Ausgaben gestützt, die nur zu belegen sind (Miete, Darlehen, Mietkaution).
Daher die Fragen (eigene Meinung nenn ich mal nicht bei den anderen, möchte das gern unvoreingenommen):
1. Gibt es bei euch Beiordnung zum Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages?
2. Würdet ihr als Grund "fristlose Kündigung der Wohnung (ihm wurde wegen Lärm fristlos gekündigt) , daher werden jetzt 1500 € Mietkaution nötig" gelten lassen (unter der Voraussetzung, dass er die alte Kaution nicht zurückbekam)
Dabei unter Berücksichtigung: Der Pfüb erging, der Rauswurf aus der Wohnung kam danach, dann wurde der neue Mietvertrag abgeschlossen, die Kaution ist in Raten a 500 € zu zahlen.
3. Anschaffung neuer PKW, weil -so vorgetragen- alter PKW verschrottet werden musste und für das neue 5000 € Darlehen gebraucht wurde( aus dem Darlehensvertrag nicht ersichtlich, wofür das Geld verwendet werden sollte) - seht ihr die Möglichkeit diese Raten zu berücksichtigen, wie muss er dann belegen, dass das Auto davon gekauft wurde, reicht da zeitlicher Zusammenhang?
Danke schonmal