Miterbe nicht ermittelbar

  • Guten Tag!
    Ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch und bin echt Ratlos.


    Der Erblasser O hat mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen.
    Zu seinen Kindern gehört unter anderem der Sohn Sven.
    Sven hat 2 Kinder die Töchter Frauke und Mia.

    Frauke ist in der Ehe von Sven und Rita geboren.
    Die Ehe von Sven und Rita wurde geschieden, Frauke wuchsbei ihrer Mutter Rita auf und hatte keinen Kontakt zu Sven.

    Einige Jahre nach der Scheidung von Sven kam das uneheliche Kind Mia zur Welt.
    Sven und die Mutter von Mia waren nie richtig zusammen.
    Das Sven noch das uneheliche Kind Mia hat, wird in der Verwandtschaft so erzählt, daher meine Recherchen.

    Sven verstarb frühzeitig im Jahr 2000, als seine Töchter Frauke und Mia noch minderjährig waren.
    Ich bin jetzt dabei diese Tochter Mia zu ermitteln.

    Frauke und Fraukes Mutter Rita (Ex-Frau von Sven) können zu Mia keine Angaben machen.
    Lediglich das Geburtsjahr 1985-1990 wurde genannt (nach der Scheidung aber vor der Wende) und das angeblich zuständige Standesamt der Geburt von Mia. Eine Anfrage beim vermutlichen Geburtsstandesamt von Mia war allerdings ergebnislos. Offensichtlich ist sie woanders geboren, aber wo?

    Nachlassgerichtliche Vorgänge nach Sven und seiner nachverstorbenen Mutter (Ex Frau von O) sind nicht vorhanden. Auch der 2.Ehemann der Mutter von Sven konnte keine Angaben zu dieser "Enkelin"machen. Eine Anfrage beim Rentenversicherungsträger von Sven war ergebnislos. Nur Frauke ist dort bekannt, Mia allerdings nicht.

    Mir ist leider auch nicht der Nachname von Mia bekannt und auch nicht der Name der Kindsmutter von Mia.

    Was nun?

    Zusammengefasst ist also meine einzige Info: Das der Sohn des Erblassers eine uneheliche Tochter namens Mia hatte.

    Es gibt Miterben, die einen Erbschein beantragen wollen.Ich hätte nie gedacht, dass ich Mia nicht ermitteln kann.

    Grüße Döner

  • Zunächst mal ist fraglich ob Sven überhaupt der Vater von Mia ist. Dafür müsste er die Vaterschaft anerkannt haben oder diese müsste gerichtlich festgestellt worden sein. Ob das hier tatsächlich geschehen ist, dürfte in diesem Fall fraglich sein.
    Normalerweise gibt es doch eine Benachrichtigung über nichteheliche Kinder. Man könnte diesbezüglich beim Nachlassgericht, welches für den Erbfall von Sven zuständig ist nachfragen, ob dort etwas bekannt ist.

    Man könnte ggf. beim Geburtsstandesamt von Sven nachfragen, ob dort Kenntnisse bestehen (ich weiß aber nicht, ob sowas tatsächlich dort mitgeteilt wird).

  • Wie will denn das vermutliche Geburtsstandesamt gesucht haben, wenn man nicht mal den Nachnamen der Kindsmutter weiß? Und Mia heißt vielleicht amtlich Maria oder Marianne.

    Falls Sven doch länger als eine Nacht mit der Mutter von Mia zusammen war, könnte man aus den Melderegistern ermitteln, mit welcher Frau er zusammengelebt hat. Oder die damaligen Nachbarn von Sven oder seine Kumpels aus dem Sportverein wissen besser als die Ex-Frau, wer damals seine Freundin war.

  • Ich verstehe das so, dass das Kind Mia in der DDR vor der Wende geboren wurde.

    Selbst wenn der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hatte, verpflichtete das ja nur zu Unterhaltszahlungen. Nach meiner Kenntnis gab es keine Randvermerke in der Abstammungsurkunde des unehelichen Erzeugers und auch keinen Eintrag in die Abstammungsurkunde des ehelichen Kindes.

    Wenn man den Geburtsort sicher weiß, kann man versuchen, bei den stattlichen Behörden, wie hier die Jugendämter nachforschen, ob dort Unterlagen hinsichtlich von Unterhaltszahlungen für das Kind Mia im Archiv vorliegen.

    Wenn man den Nachnamen des Kindes nicht kennt, dürfte man bei den Behörden auch keinen Treffer erzielen.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Zunächst mal ist fraglich ob Sven überhaupt der Vater von Mia ist. Dafür müsste er die Vaterschaft anerkannt haben oder diese müsste gerichtlich festgestellt worden sein. Ob das hier tatsächlich geschehen ist, dürfte in diesem Fall fraglich sein.
    Normalerweise gibt es doch eine Benachrichtigung über nichteheliche Kinder. Man könnte diesbezüglich beim Nachlassgericht, welches für den Erbfall von Sven zuständig ist nachfragen, ob dort etwas bekannt ist.

    Man könnte ggf. beim Geburtsstandesamt von Sven nachfragen, ob dort Kenntnisse bestehen (ich weiß aber nicht, ob sowas tatsächlich dort mitgeteilt wird).

    Keine nachlassgerichtlichen Vorgänge von Sven vorhanden.

  • Wie will denn das vermutliche Geburtsstandesamt gesucht haben, wenn man nicht mal den Nachnamen der Kindsmutter weiß? Und Mia heißt vielleicht amtlich Maria oder Marianne.

    Falls Sven doch länger als eine Nacht mit der Mutter von Mia zusammen war, könnte man aus den Melderegistern ermitteln, mit welcher Frau er zusammengelebt hat. Oder die damaligen Nachbarn von Sven oder seine Kumpels aus dem Sportverein wissen besser als die Ex-Frau, wer damals seine Freundin war.

    Die Namen habe ich hier natürlich verändert.;)
    Ich habe beim vermeintlichen Geburtsstandesamt nachgefragt, dass die bitte mal ihr Register von 1985-1990 nachschauen, ob ein Kind namens Mia geboren wurde mit der Beschreibung Sven als Vater.
    Leider erfolglos gewesen.Kann ja sein, dass Mia statt in dem Provinzkrankenhaus vom vermeintlichen Geburtsstandesamt in der Uniklinik der nächstgrößeren Stadt geboren ist, weiß man ja nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Döner (13. November 2018 um 08:26)

  • Ich verstehe das so, dass das Kind Mia in der DDR vor der Wende geboren wurde.

    Selbst wenn der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hatte, verpflichtete das ja nur zu Unterhaltszahlungen. Nach meiner Kenntnis gab es keine Randvermerke in der Abstammungsurkunde des unehelichen Erzeugers und auch keinen Eintrag in die Abstammungsurkunde des ehelichen Kindes.

    Wenn man den Geburtsort sicher weiß, kann man versuchen, bei den stattlichen Behörden, wie hier die Jugendämter nachforschen, ob dort Unterlagen hinsichtlich von Unterhaltszahlungen für das Kind Mia im Archiv vorliegen.

    Wenn man den Nachnamen des Kindes nicht kennt, dürfte man bei den Behörden auch keinen Treffer erzielen.

    Genauso ist es, dass hast Du richtig verstanden!

    Was mache ich nur, wenn Mia nicht innerhalb angemessener Zeit ermittelt werden kann?

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Immer den Sinn und Zweck im Auge behalten: der Erbe muss sich in dem Aufruf "wiedererkennen" können; also den SV knapp, aber nachvollziehbar darstellen.

    "Muster" gibt es massenhaft im Bundesanzeiger, ansonsten mal im FamFG-Kommentar oder in älteren BGB-Kommentaren (§ 2258 II BGB) nachschauen.

    Auch das Formular „Öffentliche Aufforderung“ aus dem Bereich zur Feststellung des Fiskalerbrechts kann verwendet und angepasst werden. Dann hat man alle weiteren Funktionalitäten.

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