Eheleute - unterschiedliche Staatsangehörigkeit

  • Hallo zusammen,

    in meinem Fall erwerben Eheleute ein Grundstück zu je 1/2.

    Ehefrau ist deutsche Staatsangehörige und Ehemann ist niederländischer Staatsangehöriger.

    In dem Kaufvertrag ist nichts dazu gesagt, wo die beiden geheirtat haben. Zu Art. 15 EGBGB wurde auch nichts gesagt..

    Habt ihr Bedenken gegen die Eintragung zu je 1/2? Oder würdet Ihr euch eine Erklärung anfordern?

  • Ich habe hier keine Bedenken, da in den Urkunden in den seltensten Fällen Angaben zum Heiratsort, ggfs. noch mit Rechtswahl, enthalten sind.
    Was soll denn passieren, wen -wie hier- beide Ehegatten bei der Auflassung anwesend sind?

  • 1. Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das Grundbuchamt nicht schon bei bloßen Zweifeln, sondern erst dann ablehnen, wenn es die auf Tatsachen gegründete sichere Kenntnis davon hat, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird. (amtlicher Leitsatz)

    2. Welcher Güterstand zwischen Ehegatten besteht (hier: womöglich aus dem Wohnsitz abzuleitender gesetzlicher Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft französischen Rechts), braucht das Grundbuchamt nicht zu ermitteln. (amtlicher Leitsatz)

    OLG Düsseldorf Beschl. v. 6.1.2017 – 3 Wx 236/16, BeckRS 2017, 100727

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