Hallo zusammen,
in meinem Fall erwerben Eheleute ein Grundstück zu je 1/2.
Ehefrau ist deutsche Staatsangehörige und Ehemann ist niederländischer Staatsangehöriger.
In dem Kaufvertrag ist nichts dazu gesagt, wo die beiden geheirtat haben. Zu Art. 15 EGBGB wurde auch nichts gesagt..
Habt ihr Bedenken gegen die Eintragung zu je 1/2? Oder würdet Ihr euch eine Erklärung anfordern?