Vergütung bei unterbrochener Betreuung

  • Eine vorläufige Betreuung, eingerichtet am 06.07.2016, ist am 05.01.2017 ausgelaufen. Der Betreuer hat die Vergütung (vermögend, Heim) mit 16,5 bzw. 13,5 Stunden pro Quartal abgerechnet. Dann wurde die Betreuung erneut mit Wirkung zum 18.01.2017 eingerichtet. Es wurde derselbe Betreuer bestellt. Dieser beantragt nun für die Zeit ab 19.01.2017 bei demselben Status wiederum 16,5 Stunden für das erste und 13,5 Stunden für das zweite Quartal.
    Könnt ihr mir (ohne Berücksichtigung der Verjährung) sagen, ob ihm die Vergütung in dieser Höhe zusteht oder ob er fortlaufend abrechnen muss, also ab 06.01.2017 pro Quartal 12 Stunden?
    Danke

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