Guten Morgen ins Forum,
ich habe aufgrund einer ausgebrachten Kontopfändung von einer Bank als Drittschuldner den Pfändungsbetrag erhalten.
Die Bankbearbeiterin meldete sich nach erfolgter Zahlung und verlangte den überwiesenen Betrag zum größten Teil zurück.
Sie habe versehentlich zu viel Geld überwiesen. Das P-Konto des Schuldners sei nun durch die fehlerhafte Überweisung überzogen.
M. E. hat die Bank hier keinen Rückforderungsanspruch, da die Zwangsvollstreckung vollumfänglich vollzogen wurde.
Wie seht Ihr das?