Immer mal wieder was neues...
Und zwar beantragt der Betreuer (extern, nicht befreit) die Herabsetzung der Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung der Betreuten von 7.000 € auf 5.000 €. Grund ist, dass die Betreute nunmehr Sozialleistungen bezieht und bei Herabsetzung der Versicherungssumme die Möglichkeit bestünde, dass der Betrag seitens des Sozialamtes übernommen werden kann. Bisher sind ca. 1.000 € einbezahlt.
Ein Genehmigungstatbestand nach § 1822 BGB ist nicht vorgesehen, es kommt höchstens § 1812 BGB in Betracht. Stellt diese Änderung des Vertrages bereits eine Verfügung über das Recht dar? Die Kommentierungen, die ich zur Verfügung habe, stellen immer auf eine Vertragsauflösung ab.
Ich würde mich über eure Anregungen freuen.