X verkauft Wohnung an Y. Laut GB ist Zustimmung des Verwalters erforderlich, außer beim Erstverkauf durch den Grundstückseigentümer.
Teilender Eigentümer war Z, von diesem hat X die gesamt WE-Anlage erworben, so dass X Eigentümer von allem wurde.
Wenn jetzt X an Y verkauft ist dann diese Veräußerung wieder als Erstverkauf zu sehen, oder ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich?