Verdeckte Eigentümergrundschuld, Übertragung

  • Guten Tag zusammen
    Fall, der sich zum Rattenschwanz entwickelt hat:
    Geschäftsführer(GF) und Alleininhaber aller Anteile einer GmbH nimmt 2003 Darlehen bei der Bank auf über € 30000,- und bewilligt per Notarurkunde Eintragung einer Buchgrundschuld über diesen Betrag.
    10/2008 wird der Kredit über die € 30000 getilgt und die Bank sendet die Löschungsbewilligung über die Grundschuld (sie ist siegelführend) nicht an die GmbH, sondern an den ehemaligen GF an dessen Privatadresse.
    Ich meine, erst mal ist eine – verdeckte – Eigentümergrundschuld entstanden.

    Diese Eigentümergrundschuld wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.
    Frage:

    Hat die Nichteintragung nachteilige Folgen für die GmbH?
    Frage:

    Wenn die GmbH sich einen neuen Kredit verschaffen wollte und dafür durch Übertragung der Eigentümergrundschuld Sicherung geben wollte, muß die Übertragung notariell beurkundet werden?
    Ich meine ja.
    Anders ist anhand des Grundbuches nicht nachvollziehbar zB welcher Teil ,in welcher Höhe, die Eigentümergrundschuld überhaupt übertragen wurde.
    . Durch die Übertragung wird ja die Eigentümergrundschuld ganz oder teilweise Fremdgrundschuld.

    Bin sehr an eurer Ansicht interessiert, das ist erst die Spitze des Eisberges.

  • Hier stand erst was anderes, aber jetzt kann ich nur sagen: :D:daumenrau

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke, schon weiter. Hier war die Ansicht(RA) daß der Rückgewähranspruch des Eigentümers gegen die SK mit der Übersendung der LöBew erfüllt sei. Die SK fügte aber der LöBew ein schreiben an, in dem sie dem ex-GF anheimstellte, bei seinem künftigen Kreditbedarf unter Hingabe der LöBew ein neues Darlehen verlangen zu können. Sogeschehen Jan/2011, darlehen über € 15000,- Im Okt/2012 wird der ex-GF insolvent, bedient den Kredit nicht mehr und die SK beantragt die Versteigerung.

  • Hier war die Ansicht(RA) daß der Rückgewähranspruch des Eigentümers gegen die SK mit der Übersendung der LöBew erfüllt sei.

    Obwohl Sicherungsgeber und damit Inhaber des Rückgewähranspruchs die GmbH war und sie nicht mehr durch diesen Geschäftsführer, an den die Löschungbewilligung übersandte, vertreten wurde? Das sind doch aber keine Fragen eines Rechtspflegeranwärters!

  • Danke für den Link:
    Nach der Tilgung der Grundschuld 2008 schickte die SK Die LöBew an die Privatadresse des - damals schon ehemaligen - Geschäftsführers mit dem Anschreiben, daß "er bei erneutem kreditbedarf die LöBew als Sichwerheit hingeben könne. Das ist dann bei einem Darlehen 2011 geschehen. Keine Rede von der GmbH. Ich meine, so geht es nicht. Der exGF ging 10/2012 in Insolvenz, bediente das Darlehen nicht, und die SK betrieb die Versteigerung. Die wurde abgewendet und jetzt beantragt die GmbH Löschung der Grundschuld.

  • ... und jetzt beantragt die GmbH Löschung der Grundschuld.

    Was spricht dagegen? Die Grundschuld ist immer noch ein Fremdrecht der SK, die Neuvalutierung erfolgte nach Sachverhalt nicht durch die Eigentümerin und die Löschungsbewilligung muß die Eigentümerin ja dann doch noch bekommen haben.

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