Guten Tag zusammen
Fall, der sich zum Rattenschwanz entwickelt hat:
Geschäftsführer(GF) und Alleininhaber aller Anteile einer GmbH nimmt 2003 Darlehen bei der Bank auf über € 30000,- und bewilligt per Notarurkunde Eintragung einer Buchgrundschuld über diesen Betrag.
10/2008 wird der Kredit über die € 30000 getilgt und die Bank sendet die Löschungsbewilligung über die Grundschuld (sie ist siegelführend) nicht an die GmbH, sondern an den ehemaligen GF an dessen Privatadresse.
Ich meine, erst mal ist eine – verdeckte – Eigentümergrundschuld entstanden.
Diese Eigentümergrundschuld wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.
Frage:
Hat die Nichteintragung nachteilige Folgen für die GmbH?
Frage:
Wenn die GmbH sich einen neuen Kredit verschaffen wollte und dafür durch Übertragung der Eigentümergrundschuld Sicherung geben wollte, muß die Übertragung notariell beurkundet werden?
Ich meine ja.
Anders ist anhand des Grundbuches nicht nachvollziehbar zB welcher Teil ,in welcher Höhe, die Eigentümergrundschuld überhaupt übertragen wurde.
. Durch die Übertragung wird ja die Eigentümergrundschuld ganz oder teilweise Fremdgrundschuld.
Bin sehr an eurer Ansicht interessiert, das ist erst die Spitze des Eisberges.